Drohnenverordnung: Was darf ich mit der Drohne und was nicht? Teil 1
Drohnenverordnung:
Was darf ich und was nicht?
Teil 1
Das Fliegen von Drohnen macht jede Menge Spaß. Wenn man, so wie ich, sogar eine Videodrohne besitzt, macht es noch mehr Spaß. Das Fotografiere und Filmen aus größeren Höhen und besonderen Perspektiven finde ich einfach faszinierend. Neben dem ganzen Spaß gibt es natürlich auch Einiges zu beachten.
Der Gesetzgeber hat sich dieses Jahr ein bisschen was einfallen lassen, um den rasant zunehmenden Drohnenflugverkehr zu regulieren. Dabei herausgekommen ist die neue Drohnenverordnung, die ein paar Vorgaben und Bestimmungen für Drohnenpiloten bereit hält.
Bevor du also abhebst, wirf auf jeden Fall einen Blick in die Drohnenverordnung, oder lies nachfolgend nach. Ich habe mir größte Mühe gegeben, alle wichtigen Punkte übersichtlich und verständlich zusammenzufassen.
Dies hier ist mein erster Teil zum Thema, wo ich dich über:
- die Kennzeichnung der Drohne und
- den Drohnenführerschein informiere.
Im zweiten Teil geht es dann informativ weiter. Mehr dazu findest du am Ende dieses Artikels.
Vorm Start mit der Drohne noch ein bisschen Allgemeines
Wenn du alle Bedingungen, die ich nachfolgend aufschlüssele, erfüllst, dann steht dem Fliegen einer Drohne tagsüber nichts im Wege. Beachtet solltest du lediglich, dass das Fliegen bei Nacht nicht automatisch auch gestattet ist. Auch wenn du eine Drohne über 5 Kilogramm Startgewicht fliegen möchtest, musst du eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde einholen. Also vor dem Flug mit einer neuen Drohne immer nochmal prüfen, ob auch alle Regeln eingehalten und alle nötigen Nachweise vorhanden sind.
Drohnenverordnung und Aufstiegshöhe
Weiter kann ich schon mal darauf hinweisen, dass du die Aufstiegshöhe von 100 m nicht überschreiten darfst, auch wenn deine Drohne mehr packen würde. Zudem sieht die Drohnenverordnung vor, dass du ausschließlich auf Sicht fliegst. Das heißt, du musst deine Drohne während des Fluges jederzeit mit deinen Augen sehen können. Eine Überwachung über das Handydisplay ist nicht ausreichend, um dem Gesetz zu entsprechen.
Mich persönlich juckt es da auch immer etwas in den Fingern, aber ich lass es lieber bleiben, ein unnötiges Risiko einzugehen. Falls etwas passieren sollte, haftest du als Drohnenpilot natürlich für den angerichteten Schaden und das Ganze würde mit Sicherheit mehr als unangenehm werden. Darum halt dich lieber an die geltenden Bestimmungen und flieg auf der sicheren Seite.
Einen besseren Überblick wirst du nach der Lektüre, des folgenden Artikels haben.
Kennzeichnen der Drohne gemäß Drohnenverordnung
Es klingt vielleicht ein wenig witzig, dass eine Drohne unter bestimmten Umständen ein Kennzeichen erhalten muss, aber so sieht es die aktuelle Drohnenverordnung vor.
Im Grunde ist diese Vorgabe auch gut nachvollziehbar. Denn sollte es wirklich mal zu einem Unfall mit der Drohne kommen, ist es notwendig, den Verantwortlichen ausfindig machen zu können. Ich denke keiner von uns wäre erfreut, wenn er eine abgestürzte Drohne auf zum Beispiel dem Dach des eigenen Autos finden würde und diese sich dort verewigt hat. Daher ist die Kennzeichnungspflicht eine sinnvolle Angelegenheit, die dem Schutz von geschädigten Personen dienlich ist.
Doch wann genau muss ich denn nun eigentlich meine Drohne kennzeichnen?
Diese Frage lässt sich sehr schnell beantworten. Ab einem Startgewicht von über 0,25 Kilogramm ist der Eigentümer einer Drohne verpflichtet, diese mit einer feuerfesten Plakette zu versehen. Auf diesem Kennzeichen muss der Name, sowie die komplette Anschrift des Eigentümers notiert sein. Diese Vorschrift dürfte die meisten Drohnen betreffen, da selbst die Minidrohne SPARK vom Drohnenhersteller DJI bereits 300 Gramm auf die Waage bringt. Mit diesem Gewicht besteht für den SPARK eine Kennzeichnungspflicht von Seiten des Drohneneigentümers.
Drohnenführerschein gemäß Drohnenverordnung
Auch der Drohnenführerschein erinnert ziemlich direkt an den PWK-Führerschein. Gleichzeitig schießen Erinnerungen an die eigene Fahrschulzeit ins Gedächtnis und – zumindest ich – musste unweigerlich an die damit verbundenen Kosten denken. Autsch!
Aber keine Angst. Der Drohnenführerschein betrifft nicht jeden Drohnenpiloten gleichermaßen. Daher kannst du jetzt entspannt durchatmen und in Ruhe weiterlesen. Wichtig ist an dieser Stelle die Frage, welche Bedingungen darüber entscheiden, ob ein Drohnenführerschein notwendig ist oder nicht.
Dieses Thema lässt sich im Grunde genauso schnell klären, wie die Kennzeichnungspflicht der Drohnen. Der Gesetzgeber hat hier klare Verhältnisse geschaffen und legt fest, dass alle Drohnen ab einem Startgewicht von 2 Kilogramm nach einem Drohnenführerschein verlangen.
Das heißt also im Klartext: Wenn du eine Drohnen fliegen willst, die 2 Kilogramm oder mehr auf die Waage bringt, musst du deine Eignung nachweisen können. Das Ganze nennt sich dann Kenntnisnachweis und entspricht dem Drohnenführerschein.
Das generelle Mindestalter, um einen Drohnenführerschein zu beantragen, liegt bei 16 Jahren. In Ausnahmefällen ist das Fliegen von 2 Kilogramm schweren Drohnen bereits ab 14 Jahren möglich. Zum Beispiel, wenn derjenige im Luftsportverein ist.
Nun aber zum wichtigsten Teil: Wo bekomme ich so einen Drohnenführerschein her?
Zuerst musst du, falls du einen Drohnenführerschein benötigst, eine Prüfung bei einer Prüfstelle ablegen. Wenn du das erfolgreich geschafft hast, kannst du dich beim Luftfahrtbundesamt melden, welches den Drohnenführerschein dir online ausstellt.
Prüfstellen für den Drohnenführerschein findest du übrigens auf dieser nützlichen Seite.
Ich hoffe, Teil 1 meines Beitrags zum Thema Drohnenverordnung: Was darf ich und was nicht war hilfreich und du kennst dich nun besser in der Welt der Drohnenverordnung aus. Natürlich war das noch nicht alles, denn jeder, der sich schon mal mit rechtlichen Dingen auseinander gesetzt hat weiß: Das ist nie wenig oder gar kurz!
Darum habe ich dieses etwas trockene Thema in 2 Teile gepackt, damit es dich nicht gleich beim ersten umhaut und du von Drohnen nichts mehr lesen willst.
Im zweiten Teil, den ich dann beim nächsten Mal vorstelle, geht es knackig weiter. Hier wirst du dann alles zu verbotenen Flugzonen, Aufstiegsgenehmigung und Drohnenversicherung erfahren.
Teil 3 ist auch schon in Planung. Hierin wird es speziell um Videodrohnen gehen und wie es mit der Rechtslage hinsichtlich der Fotos und Videos aussieht. Definitiv auch ein wichtiges Thema, vor allem, wenn man das aufgenommene Material der Videodrohne dann online stellen möchte oder verkaufen. Es bleibt spannend.
Disclaimer
Ich habe diesen Artikel nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und geschrieben. Ich bin kein Jurist. Dieser Artikel stellt keine juristische Beratung dar. Wenn du unsicher im Umgang mit den rechtlichen Belangen im Hinblick auf deine Drohne bist, wende dich bitte an einen fachkundigen Anwalt. Alle Angaben sind ohne Gewähr und Garantie auf Vollständigkeit.
Quellen: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Stand 2019
Bitte beachte, dass ab dem 01.01.2021 die EU Drohnenverordnung in Kraft getreten ist
Drohnenverordnung 2017 im Überblick
Das Fliegen von Drohnen macht jede Menge Spaß. Wenn man, so wie ich, sogar eine Videodrohne besitzt, macht es noch mehr Spaß. Das Fotografiere und Filmen aus größeren Höhen und besonderen Perspektiven finde ich einfach faszinierend. Neben dem ganzen Spaß gibt es natürlich auch Einiges zu beachten.
Der Gesetzgeber hat sich dieses Jahr ein bisschen was einfallen lassen, um den rasant zunehmenden Drohnenflugverkehr zu regulieren. Dabei herausgekommen ist die neue Drohnenverordnung, die ein paar Vorgaben und Bestimmungen für Drohnenpiloten bereit hält.
Bevor du also abhebst, wirf auf jeden Fall einen Blick in die Drohnenverordnung, oder lies nachfolgend nach. Ich habe mir größte Mühe gegeben, alle wichtigen Punkte übersichtlich und verständlich zusammenzufassen.
Dies hier ist mein erster Teil zum Thema, wo ich dich über:
- die Kennzeichnung der Drohne und
- den Drohnenführerschein informiere.
Im zweiten Teil geht es dann informativ weiter. Mehr dazu findest du am Ende dieses Artikels.
Vorm Start mit der Drohne noch ein bisschen Allgemeines
Wenn du alle Bedingungen, die ich nachfolgend aufschlüssele, erfüllst, dann steht dem Fliegen einer Drohne tagsüber nichts im Wege. Beachtet solltest du lediglich, dass das Fliegen bei Nacht nicht automatisch auch gestattet ist. Auch wenn du eine Drohne über 5 Kilogramm Startgewicht fliegen möchtest, musst du eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde einholen. Also vor dem Flug mit einer neuen Drohne immer nochmal prüfen, ob auch alle Regeln eingehalten und alle nötigen Nachweise vorhanden sind.
Drohnenverordnung und Aufstiegshöhe
Weiter kann ich schon mal darauf hinweisen, dass du die Aufstiegshöhe von 100 m nicht überschreiten darfst, auch wenn deine Drohne mehr packen würde. Zudem sieht die Drohnenverordnung vor, dass du ausschließlich auf Sicht fliegst. Das heißt, du musst deine Drohne während des Fluges jederzeit mit deinen Augen sehen können. Eine Überwachung über das Handydisplay ist nicht ausreichend, um dem Gesetz zu entsprechen.
Mich persönlich juckt es da auch immer etwas in den Fingern, aber ich lass es lieber bleiben, ein unnötiges Risiko einzugehen. Falls etwas passieren sollte, haftest du als Drohnenpilot natürlich für den angerichteten Schaden und das Ganze würde mit Sicherheit mehr als unangenehm werden. Darum halt dich lieber an die geltenden Bestimmungen und flieg auf der sicheren Seite.
Einen besseren Überblick wirst du nach der Lektüre, des folgenden Artikels haben.
Kennzeichnen der Drohne gemäß Drohnenverordnung
Es klingt vielleicht ein wenig witzig, dass eine Drohne unter bestimmten Umständen ein Kennzeichen erhalten muss, aber so sieht es die aktuelle Drohnenverordnung vor.
Im Grunde ist diese Vorgabe auch gut nachvollziehbar. Denn sollte es wirklich mal zu einem Unfall mit der Drohne kommen, ist es notwendig, den Verantwortlichen ausfindig machen zu können. Ich denke keiner von uns wäre erfreut, wenn er eine abgestürzte Drohne auf zum Beispiel dem Dach des eigenen Autos finden würde und diese sich dort verewigt hat. Daher ist die Kennzeichnungspflicht eine sinnvolle Angelegenheit, die dem Schutz von geschädigten Personen dienlich ist.
Doch wann genau muss ich denn nun eigentlich meine Drohne kennzeichnen?
Diese Frage lässt sich sehr schnell beantworten. Ab einem Startgewicht von über 0,25 Kilogramm ist der Eigentümer einer Drohne verpflichtet, diese mit einer feuerfesten Plakette zu versehen. Auf diesem Kennzeichen muss der Name, sowie die komplette Anschrift des Eigentümers notiert sein. Diese Vorschrift dürfte die meisten Drohnen betreffen, da selbst die Minidrohne SPARK vom Drohnenhersteller DJI bereits 300 Gramm auf die Waage bringt. Mit diesem Gewicht besteht für den SPARK eine Kennzeichnungspflicht von Seiten des Drohneneigentümers.
Drohnenführerschein gemäß Drohnenverordnung
Auch der Drohnenführerschein erinnert ziemlich direkt an den PWK-Führerschein. Gleichzeitig schießen Erinnerungen an die eigene Fahrschulzeit ins Gedächtnis und – zumindest ich – musste unweigerlich an die damit verbundenen Kosten denken. Autsch!
Aber keine Angst. Der Drohnenführerschein betrifft nicht jeden Drohnenpiloten gleichermaßen. Daher kannst du jetzt entspannt durchatmen und in Ruhe weiterlesen. Wichtig ist an dieser Stelle die Frage, welche Bedingungen darüber entscheiden, ob ein Drohnenführerschein notwendig ist oder nicht.
Dieses Thema lässt sich im Grunde genauso schnell klären, wie die Kennzeichnungspflicht der Drohnen. Der Gesetzgeber hat hier klare Verhältnisse geschaffen und legt fest, dass alle Drohnen ab einem Startgewicht von 2 Kilogramm nach einem Drohnenführerschein verlangen.
Das heißt also im Klartext: Wenn du eine Drohnen fliegen willst, die 2 Kilogramm oder mehr auf die Waage bringt, musst du deine Eignung nachweisen können. Das Ganze nennt sich dann Kenntnisnachweis und entspricht dem Drohnenführerschein.
Das generelle Mindestalter, um einen Drohnenführerschein zu beantragen, liegt bei 16 Jahren. In Ausnahmefällen ist das Fliegen von 2 Kilogramm schweren Drohnen bereits ab 14 Jahren möglich. Zum Beispiel, wenn derjenige im Luftsportverein ist.
Nun aber zum wichtigsten Teil: Wo bekomme ich so einen Drohnenführerschein her?
Zuerst musst du, falls du einen Drohnenführerschein benötigst, eine Prüfung bei einer Prüfstelle ablegen. Wenn du das erfolgreich geschafft hast, kannst du dich beim Luftfahrtbundesamt melden, welches den Drohnenführerschein dir online ausstellt.
Prüfstellen für den Drohnenführerschein findest du übrigens auf dieser nützlichen Seite.
Ich hoffe, Teil 1 meines Beitrags zum Thema Drohnenverordnung: Was darf ich und was nicht war hilfreich und du kennst dich nun besser in der Welt der Drohnenverordnung aus. Natürlich war das noch nicht alles, denn jeder, der sich schon mal mit rechtlichen Dingen auseinander gesetzt hat weiß: Das ist nie wenig oder gar kurz!
Darum habe ich dieses etwas trockene Thema in 2 Teile gepackt, damit es dich nicht gleich beim ersten umhaut und du von Drohnen nichts mehr lesen willst.
Im zweiten Teil, den ich dann beim nächsten Mal vorstelle, geht es knackig weiter. Hier wirst du dann alles zu verbotenen Flugzonen, Aufstiegsgenehmigung und Drohnenversicherung erfahren.
Teil 3 ist auch schon in Planung. Hierin wird es speziell um Videodrohnen gehen und wie es mit der Rechtslage hinsichtlich der Fotos und Videos aussieht. Definitiv auch ein wichtiges Thema, vor allem, wenn man das aufgenommene Material der Videodrohne dann online stellen möchte oder verkaufen. Es bleibt spannend.
Disclaimer
Ich habe diesen Artikel nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und geschrieben. Ich bin kein Jurist. Dieser Artikel stellt keine juristische Beratung dar. Wenn du unsicher im Umgang mit den rechtlichen Belangen im Hinblick auf deine Drohne bist, wende dich bitte an einen fachkundigen Anwalt. Alle Angaben sind ohne Gewähr und Garantie auf Vollständigkeit.
Quellen: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Stand 2019
Bitte beachte, dass ab dem 01.01.2021 die EU Drohnenverordnung in Kraft getreten ist
Patrice
25. September 2018 @ 19:18
Da die meistens DJI Drohnen doch vom Gewicht her unter 2 Kilo wiegen, bietet sich eine einfache Alternative um diese auch zu Kennzeichnen. Ich habe mir für meine Drohne Schilder bestellt mit meinem Namen – hier auch inbegriffen das bereits angebracht doppelseitige Klebeband. Meiner Meinung nach bin ich damit auch auf der sicheren Seite.
Hier gibt es natürlich zahlreiche Anbieter die solche Schilder anbieten.
Meine habe ich aber hier gekauft: https://www.copterfarm.de/fpv-zubehoer/kennzeichnung/
Ich hoffe, dass ich euch damit unterstützen konnte 🙂
Grüße
Patrice
Andy
1. Oktober 2018 @ 16:58
Ja es gibt inzwischen einige Anbieter für Drohnenkennzeichen. Ein Kunde berichtete mir einst, dass wohl nicht alle eine gute Qualität liefern.
Daher ist es immer wertvoll, zu wissen, wo man ruhigen Gewissens kaufen kann.
Danke für deinen Tipp, dieser ist sicher auch für andere Piloten interessant.
Gruß
Andy